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Karenzzeit - Kassenwahlrecht - Kinder - Kindernachversicherung

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Karenzzeit

Den Zeitraum zwischen Beginn des Versicherungsfalls und dem Eintritt der Leistungspflicht nennt man Karenzzeit. Dies kennt man z.B. aus der Krankentagegeldversicherung.

Kassenwahlrecht

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, kann man die Krankenkasse frei wählen.

Kinder

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung versichert bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Kinder sind bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert wenn sie nicht erwerbstätig sind und bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres bei Schul- oder Berufsausbildung. In der privaten Krankenversicherung muss jedes Kind einzeln mit eigenem Beitrag versichert werden.

Kindernachversicherung

Bei privater Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung beginnt der Versicherungsschutz von Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Am Tage der Geburt muss ein Elternteil mindestens drei Monate privat krankenversichert sein, die Anmeldung des Neugeborenen muss innerhalb von zwei Monaten nach Geburt rückwirkend zum 1. des Geburtsmonats erfolgen und der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher bzw. umfassender sein als der Versicherungsschutz des versicherten Elternteils.