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Ablehnung - Äquivalenzprinzip - Aktiengesellschaft (AG)

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Ablehnung

Bei der privaten Krankenversicherung laufen Sie immer vor Abschluss der Gefahr, dass der Versicherungsträger nach Prüfung der gestellten Gesundheitsfragen ablehnen kann, Sie zu versichern. Das ist das gute Recht des Versicherers, er ist nicht gezwungen, Sie aufzunehmen.

Äquivalenzprinzip

Unter dem oben genannten Prinzip versteht man die Ausgestaltung der Finanzierungsbeiträge der Bürger, die in einer Gemeinschaft gesammelt werden und wieder nach Bedarf jedes Einzelnen verteilt werden. Bsp.: Krankenversicherungsbeitrag

Aktiengesellschaft (AG)

Unter einer Aktiengesellschaft versteht man eine privatrechtliche Vereinigung. Es ist eine Kapitalgesellschaft, die das Grundkapital komplett in Aktien angelegt hat. Eine Aktiengesellschaft hat auf internationaler Ebene ein hohes Ansehen.