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Private Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung



Prinzipiell unterscheidet man zwischen der Pflegepflichtversicherung und der Pflegezusatzversicherung. Jeder der gesetzlich Krankenversichert ist, ist auch Mitglied der jeweiligen Pflegepflichtversicherung. Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung wird genauso wie der Beitrag zur Krankenkasse vom Bruttolohn des Arbeitgebers abgeführt und hälftig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Wird ein Versicherter dauerhaft pflegebedürftig kommt die Pflegepflichtversicherung zum Greifen. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Pflegestufen. Pflegestufe I für erheblich pflegebedürftig, Pflegestufe II für schwer pflegebedürftig und Stufe III für schwerst pflegebedürftig. Die Pflegeversicherung unterscheidet weiterhin zwischen der häuslichen Pflege, der Teilstationären- oder Kurzzeitpflege und der stationären Pflege.

Personen welche nicht der gesetzlichen Krankenkasse angehören, sondern privat krankenversichert sind, haben auch dort die private Pflegepflichtversicherung, denn die Pflegeversicherung ist immer der Krankenversicherung bzw. Krankenkasse angehörig.


Private Pflegezusatzversicherung

Ebenso wie man dies auch von der Krankenversicherung kennt, kann man auch die Leistungen der Pflegeversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung aufbessern. Da die Kostenerstattung der Pflegepflichtversicherung im Pflegefall in der Regel zwischen 50% und 65% liegt, ist es ratsam eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um die Restkosten die selbst zu zahlen sind, zu reduzieren. Auch in der Pflegezusatzversicherung unterscheidet man zwischen verschiedenen Modellen.

Es gibt die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird für jeden Tag an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, der vereinbarte Tagessatz gezahlt unabhängig davon wie hoch die tatsächlichen Pflegekosten sind. Während bei der Pflegekostenversicherung die Leistungen der Pflegepflichtversicherung erhöht werden. Hier wird ein gewisser Prozentsatz der Restkosten von der Pflegekostenversicherung im Pflegefall übernommen.

Bei der Pflegerentenversicherung wird eine monatliche Pflegerente vereinbart. Die Pflegerente wird im Falle der Pflegebedürftigkeit, dem Pflegegrad entsprechend, lebenslang als monatliche Rente ausbezahlt. Bei der Pflegerentenversicherung gilt es darauf zu achten ab welcher Pflegestufe die Rentenzahlung erfolgt, denn hier gibt es Versicherer die z.B. erst ab Pflegestufe III die volle Rentenzahlung leisten.


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