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Krankenzusatzversicherung

Sie haben immer die Möglichkeit die Gesetzliche Krankenversicherung mit Leistungen aus einer Privaten Krankenzusatzversicherung zu erweitern. Eine Zusatzoption kann z.B. ein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld oder auch die Einbettzimmer/Chefarztbehandlung sein.

Das bedeutet, sollten Sie sich in stationärer Behandlung befinden, erhalten Sie für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen Tagessatz von der privaten Krankenversicherung gezahlt. Beim Krankentagegeld handelt es sich um einen Tagessatz, der von der Krankenkasse gezahlt wird, nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung, sollten Sie arbeitsunfähig werden.

Des Weiteren von Vorteil ist immer eine Zahnzusatzversicherung, sowie eine Zusatzversicherung von Sehhilfen, falls erforderlich. In der gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie bis zu 35 Prozent selbst zuzahlen und gerade die Kosten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind hoch. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie bis zu 80 Prozent der Zuzahlung zusätzlich sparen.

Die Krankenzusatzversicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung, denn die oben genannten Vorteile liegen klar auf der Hand. Durch die Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen und die neue Gesundheitsreform wird eine normale Behandlung fast unmöglich. Die gesetzlichen Kassen übernehmen immer weniger Kosten und erhöhen stetig die Zuzahlungen, die Sie leisten müssen.

Sie haben auch die Möglichkeit über eine Zusatzversicherung die Kosten für einen Heilpraktiker, sowie Naturheilverfahren erstattet zu bekommen. Profitieren Sie vor allem bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus von den vielen Vorteilen einer Krankenzusatzversicherung. So steht es Ihnen frei, sich von einem Chefarzt behandeln zu lassen, sowie die Wahl eines Einbett- oder Zweibettzimmers.


Vergleich Krankenzusatzversicherung