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Private Krankenversicherung

privater Krankenschutz Nicht jeder hat die Möglichkeit sich privat kranken zu versichern. Selbständige und Beamte können sich grundsätzlich bei einer privaten Krankenversicherung versichern, während Angestellte nur dann von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenkasse wechseln können, wenn deren Verdienst drei Jahre in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet. Oftmals wird gerade bei Selbständigen der optimale Krankheitsschutz unterschätzt. Hinter einem Krankheitsfall oder einem Unfall verbergen sich immer hohe Kosten, die beglichen werden müssen. Daher ist die private Absicherung dringend erforderlich, die auf Sie speziell zugeschnitten werden kann. Der Beitrag errechnet sich nicht wie bei der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Einkommen, sondern in erster Linie nach dem Versicherungsumfang, nach dem Alter, dem Geschlecht und dem aktuellen Gesundheitszustand.


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Zusatzkrankenversicherung

Krankenzusatzversicherungen Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit die Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung aufzubessern. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer mehr zu wünschen übrig lassen, hat die private Krankenzusatzversicherung in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die private Zusatzversicherung ist recht vielfältig und kann verschiedene Bereiche abdecken. Die bekannteste Zusatversicherung ist die Zahnzusatzversicherung, aber auch für stationäre Aufenthalte besteht die Möglichkeit sich durch eine Einbettzimmer/Chefarztbehandlung besser abzusichern.



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